
Hallo Leute,
bis vor Kurzem bewegte man sich als Nutzer von Stream-Portalen wie Kino.to usw. in einer rechtlichen "Grauzone".
Wie HIER nachzulesen.
Seit Dezember 2011 jedoch, hat sich die Rechtslage VORLÄUFIG geändert.
Im Leipziger Prozess gegen den Kino.to-Administrator Martin S., der zu 3 Jahren Haft verurteilt wurde, ist die "Grauzone" vom vorsitzenden Richter, Mathias Winderlich zu einer möglichen (strafbaren) Vervielfältigungshandlung erklärt worden.
Ein höchstrichterliches Urteil steht noch aus, weswegen der Spruch des Leipziger Amtsgerichts nicht bindend ist.
Wie HIER nachzulesen.
MfG Teasy
Quellen:
www.artikelfan.de
www.winload.de
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